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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 4364/17 KL

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Entscheidung des Beklagten als Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zum Abschluss, zur Verlängerung oder zur Änderung eines Vorstandsdienstvertrags ist eine Ermessensentscheidung, weshalb auch die Genehmigung einer automatischen Bezügeanpassung im Ermessen der Behörde steht. Übt die Beklagte dieses Ermessen ohne zulässigen Grund nicht aus, etwa weil sie jegliche automatische Bezugsanpassung für rechtswidrig erachtet, führt dies zur Aufhebung und Verpflichtung zur Neubescheidung.

2. Eine Ermessensreduzierung auf Null und damit einen zulässigen Grund für die Nichtausübung des Ermessens stellt hingegen eine automatische Bezugsanpassung mittels dynamischer Verweisung dar, da diese nicht genehmigungsfähig ist.

Fundstelle(n):
YAAAG-98135

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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.09.2018 - L 5 KR 4364/17 KL

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