Fachbegriffe des Gesundheitsmanagements
2. Aufl. 2018
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N
Nachsorge
Die Nachsorge ist ein wesentlicher Bestandteil medizinischer Maßnahmen nach schweren Erkrankungen oder Verletzungen. Nach Abschluss der eigentlichen ▶ Behandlung soll mittels weiterer diagnostischer, therapeutischer und präventiver Maßnahmen der Therapieerfolg nachhaltig gewährleistet werden, Wiedererkrankungen sollen vermieden bzw. frühzeitig erkannt werden. Als Gegenmaßnahme zum Fortschreiten bestehender oder überstandener Erkrankung ist die Nachsorge eine Form der tertiären ▶ Prävention.
DORIS DORSEL
Nebenwirkungen
▶ Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
Nichtmedizinische Heilberufe
▶ Gesundheitsfachberufe
Niederlassungsfreiheit
Voraussetzung für eine Zulassung zur vertrags-(zahn-)ärztlichen Versorgung ist die Eintragung in das (Zahn-)Arztregister. Die Voraussetzungen für die Eintragung ergeben sich für Ärzte aus § 95a SGB V und für Zahnärzte aus § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB V, in denen die jeweiligen Ausbildungs- bzw. Vorbereitungszeiten vorgegeben sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf die Zulassung.
Einschränkungen erfährt dieser Rechtsanspruch durch mögliche Zulassungsbeschränkungen aufgrund der Bed...