Fachbegriffe des Gesundheitsmanagements
2. Aufl. 2018
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B
Basisfallwert
Der Basisfallwert (oft auch Basisfallpreis, engl.: Baserate) ist Grundlage der Berechnung des Preises für Krankenhausbehandlungen. Er wird bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen mit den ▶ gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen mit der jeweiligen Bewertungsrelation der ▶ DRGs multipliziert. Bis zum Beginn seiner Vereinheitlichung auf Bundesebene im Jahr 2014 unterschieden sich die Werte je nach Bundesland deutlich. Gemäß § 10 Abs. 13 KHEntgG hat das BMG ein wissenschaftliches Gutachten zur Untersuchung der Ursachen der unterschiedlichen LBFW an das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) vergeben. Die Veröffentlichung des Gutachtens erfolgte im Dezember 2013.
Nach § 10 Abs. 8 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist ein einheitlicher Basisfallwertkorridor mit einer oberen Korridorgrenze (+2,5 %) und einer unteren Korridorgrenze (-1,02 %) um den einheitlichen Basisfallwert vorgesehen (Stand 2017). Bis 2021 soll der Angleichungsprozess der landesspezifischen Basisfallwerte an einen einheitlichen Bundesbasisfallwert abgeschlossen sein. Für das Jahr 2017 beträgt der Sa...