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Kleinunternehmergrenze: Keine Anhebung geplant
Seit Jahren liegt die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze bei 17.500 €. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 2. Bürokratieentlastungsgesetz war eine Anhebung der Grenze im Gespräch. Diese Änderung wurde jedoch wieder gestrichen. Die Bundesregierung sieht keine Anhebung der Kleinunternehmergrenze mehr vor.