Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
E-Rechnung: In NRW ab 2020 möglich
Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung elektronischer Rechnungen in NRW wurden vom Landtag geschaffen. Ab April 2020 sollen Firmen E-Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern einreichen können. Die Rahmenbedingungen sollen bundesweit abgestimmt werden. Das gelte vor allem für das Datenformat der E-Rechnung, so Minister Pinkwart. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/g5su0.
Vgl. dazu auch Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645.