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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19 | Grunderwerbsteuer: Kaufpreis für gebrauchte Einbauküche und Markisen bleibt außen vor

Werden zusammen mit einer Immobilie durch gesonderten Vertrag gebrauchte bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche und Markisen) verkauft, wird hierfür nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Köln keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für werthaltige Gegenstände, wenn keine Anhaltspunkte für überhöhte Kaufpreise bestehen. Insoweit handelt es sich um steuerbegründende Umstände, für die das Finanzamt die Feststellungslast trägt.

Auch zur Grunderwerbsteuer haben wir ein Urteil ausgewählt. Das FG Köln hat rechtskräftig entschieden: Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt allerdings nur für Gegenstände, die werthaltig sind. Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kaufpreise unrealistisch sind.

Im Streitfall hatte ein Ehepaar für knapp 400.000 € ein Einfamilienhaus erworben. Im notariellen Kaufvertrag war vereinbart: Von dem Kaufpreis entfallen 9.500 € auf die mitverkaufte Einbauküche und auf die Markisen. Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer. Es hielt den vereinbarten Preis für die gebrauchten Gegenstände für zu hoch. Den Käufern sei es nur darum g...

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