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OLG Celle Urteil v. - 8 U 57/18

Gesetze: VVG § 203 Abs. 2; VVG § 203 Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Die Unabhängigkeit des Treuhänders ist keine von den Zivilgerichten zu prüfende Wirksamkeitsvoraussetzung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 2 VVG.

Die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung genügt jedenfalls dann den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG, wenn sie die Rechnungsgrundlage, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, und die wesentlichen Kriterien, die deren Höhe beeinflusst haben, benennt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2018 S. 2990
MAAAG-96318

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OLG Celle, Urteil v. 20.08.2018 - 8 U 57/18

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