LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 15 P 9/14 KL
Leitsatz
Leitsatz:
1. Das Vorliegen einer plausiblen Prognose der in einer Pflegeeinrichtung erbrachten Leistungen ist notwendige Bedingung und Voraussetzung für die Prüfung der Leistungsgerechtigkeit der so ermittelten Kosten in einem externen Vergleich.
2. Von den Kostenträgern kann im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen ein detailliertes Bestreiten nicht verlangt werden, wenn die Angaben des Heimträgers zu den voraussichtlichen Personalkosten pauschal sind oder zu bestimmten Berufsgruppen komplett fehlen.
3. Sind prospektive Personalkosten nicht schlüssig dargelegt und fehlen außerdem ausreichende Daten für den externen Vergleich, ist die Schiedsstelle als Vertragshilfeorgan nicht gehalten, neue Pflegesätze unter Rückgriff auf vom Gesetz nicht vorgesehene Anpassungsfaktoren (hier: Grundlohnsummensteigerung) festzulegen.
Fundstelle(n): SAAAG-95908
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 16.08.2018 - L 15 P 9/14 KL
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.