Kompakt-Training Unternehmenssteuern
3. Aufl. 2018
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MINILEX
Das MiniLex enthält die wichtigsten Begriffe, die in diesem Buch behandelt werden und darüber hinausgehend in diesem Zusammenhang relevante Zusatzerläuterungen.
Abgeltungsbesteuerung
Schütten → Kapitalgesellschaften Gewinne an → natürliche Personen mit Beteiligung im Privatvermögen aus, wird im Auszahlungszeitpunkt die → „Bruttodividende“ (= Ausschüttungsbetrag nach Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und → Solidaritätszuschlag) zusätzlich mit
→ Kapitalertragsteuer (KapESt) in Höhe von 25 % der → Bruttodividende (§ 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG),
→ Solidaritätszuschlag (SolZ) in Höhe von 5,5 % der KapESt (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 • i. V. m. § 4 SolZG) und
ggf. auch mit Kirchensteuer (KiSt) in Höhe von 8 % (steuerlicher → Wohnsitz in Bayern/Baden Württemberg) bzw. 9 % (steuerlicher → Wohnsitz in den restlichen Bundesländern) der KapESt (§ 51a Abs. 2b EStG)
belastet und diese Zusatzbelastung von der auszahlenden Stelle (i. d. R. die Bank) abgeführt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die → Bruttodividende ist mit dem Abzug von KapESt, SolZ (und ggf. KiSt) abschließend besteuert. Oder anders ausgedrückt: Die Einkommensteuer zzgl. Zuschlagsteuern ist mit dem Abzug abgegolten („Abgeltungsbesteuerung“ nach § 32d Abs. 1 EStG). Damit erübrigt sich grundsätzlich ...