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Lohn und Gehalt | Absagen zur Weihnachtsfeier
Der geldwerte Vorteil eines Arbeitnehmers aus der Teilnahme an einer Weihnachtsfeier wird durch die Absagen von Kollegen nicht erhöht. Dies gilt nach einer Entscheidung des FG Köln jedenfalls dann, wenn jeder Teilnehmer ohnehin unbegrenzt Speisen und Getränke zu sich nehmen kann. Die Gesamtkosten sind daher durch die höhere Zahl der Anmeldungen zu teilen – und nicht durch die geringere Zahl der Teilnehmer.
[i]Teil der Arbeitnehmer sagte abIm Streitfall hatte die Arbeitgeberin für die Weihnachtsfeier einen Kochkurs für 27 angemeldete Arbeitnehmer gebucht. Tatsächlich sagten aber noch zwei Arbeitnehmer ab, ohne dass hierdurch die Kosten reduziert wurden. Die Arbeitgeberin teilte die Kosten für den Kochkurs durch 27, während das Finanzamt durch 25 teilte und damit jedem S. 893Teilnehmer einen höheren geldwerte...