Mietet eine Pflegeeinrichtung Grundstück und Gebäude von einem konzernverbundenen Unternehmen, ist die Prüfung, ob die Mietkosten (und daraus folgend die Investitionskosten) entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berechnet wurden, nach dem Mietmodell in drei Schritte vorzunehmen, dabei sind die Mietkosten und die errechneten Investitionskosten mit denen ähnlicher Einrichtungen zu vergleichen. In einem vierten Schritt ist zu prüfen, ob die Investitionskosten, die sich nach den ersten drei Prüfungsschritten als angemessen erwiesen haben, unverhältnismäßig höher sind als im Eigentümermodell.
Fundstelle(n): TAAAG-95199
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.06.2018 - L 15 SO 91/16 KL
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