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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe
Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe, die eine selbständig tätige Psychologische Beraterin als „sonstige qualifizierte Person“ gegenüber zugelassenen Anbietern für hilfsbedürftige Personen erbringt, waren laut im Jahr 2010 nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k (jetzt: Buchst. l) UStG steuerfrei, wenn diese Leistungen aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe bewilligt und mittelbar vergütet wurden.
Wesentlich für die Steuerbefreiung der Leistungen (Betreuung volljähriger Personen mit Behinderungen mit dem Ziel, den Klienten einen eigenständigen Alltag und die Eingliederung in das soziale Leben zu ermöglichen) nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG 2009 (inzwischen Buchst. l) ist, dass die Vorschrift unionsrechtskonform ausgelegt w...