Fallsammlung Einkommensteuer
21. Aufl. 2019
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Kapitel 8: Gewinnermittlung
Vorbemerkungen
Bei den Gewinneinkünften des § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG gibt es grds. zwei Gewinnermittlungsarten:
die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG und
die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Darüber hinaus kennt das Gesetz die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG, die ausschließlich von Land- und Forstwirten unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann. Außerdem gibt es für deutsche Reeder eine weitere pauschalierte Form der Gewinnermittlung (§ 5a EStG).
8.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist vorgesehen für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende sowie für alle Bezieher von Gewinneinkünften, die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen.
Gewinn ist hierbei der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das Endvermögen (Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaft...