Gesetze: UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5, UStG § 14a, UStG
§ 15 Abs. 1 Nr. 1
Umsatzsteuer: Anforderungen an die Konkretisierung
des Leistungsgegenstandes bei Containerbe- und entladungen
Leitsatz
1. Allein die Angabe von Stückzahlen,
Preiseinheiten und des Gesamtpreises unter Bezeichnungen wie "Be-
und Entladen von Containern", "Umpackaktion (Krt. Etikettieren,
Trays umpacken, Krts auspacken)", "Lagereinheiten (XX/Karton etikettieren)", "Lagereinheiten,
Gitterboxen ausgepackt und aufgestellt bzw. Containereinheiten, Container
entladen, Karton palettieren, folieren, kommissionieren" reicht
zur Konkretisierung des Leistungsgegenstandes nicht aus.
2. Eine Schein- bzw. Servicegesellschaft
kann auch dann vorliegen, wenn für das Unternehmen in gewissem Umfang
Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt worden ist.
Fundstelle(n): IAAAG-94371
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 29.06.2018 - 2 V 83/18
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