Gesetze: MwStSystRL Art 64 Abs 1, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a Satz 3
Umsatzsteuer
Sale-and-lease-back-Geschäft; Abgrenzung einer einmaligen Leistung gegenüber einer Dauerleistung
Leitsatz
Die Mitwirkungsleistung der Stpfl. stellt eine einmalige Mitwirkungsleistung dar und keine Dauerleistung, die die Stpfl. in
Form von Teilleistungen (Leasingraten) erbracht hat. Im Streitfall handelt es sich um eine Mitwirkungsleistung, die darin
besteht, der beteiligten Firma zu ermöglichen, dass diese einen Gegenwert für das in den elektronischen Informationssystemen
enthaltene Know-how, die selbstentwickelte Software und die Patente in Gestalt des Kaufpreises bzw. der Kaufpreisforderung
an die Stpfl. als Aktivposten ansetzen kann. Die Mitwirkungsleistung war durch Übertragung des Eigentums an den elektr. Informationssystemen
vollständig erbracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2018:0508.5K2329.16U.00
Fundstelle(n): BB 2018 S. 2006 Nr. 35 DStR 2019 S. 8 Nr. 12 DStRE 2019 S. 510 Nr. 8 NAAAG-93675
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