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FG Münster Urteil v. - 5 K 2329/16 U

Gesetze: MwStSystRL Art 64 Abs 1, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a Satz 3

Umsatzsteuer

Sale-and-lease-back-Geschäft; Abgrenzung einer einmaligen Leistung gegenüber einer Dauerleistung

Leitsatz

Die Mitwirkungsleistung der Stpfl. stellt eine einmalige Mitwirkungsleistung dar und keine Dauerleistung, die die Stpfl. in Form von Teilleistungen (Leasingraten) erbracht hat. Im Streitfall handelt es sich um eine Mitwirkungsleistung, die darin besteht, der beteiligten Firma zu ermöglichen, dass diese einen Gegenwert für das in den elektronischen Informationssystemen enthaltene Know-how, die selbstentwickelte Software und die Patente in Gestalt des Kaufpreises bzw. der Kaufpreisforderung an die Stpfl. als Aktivposten ansetzen kann. Die Mitwirkungsleistung war durch Übertragung des Eigentums an den elektr. Informationssystemen vollständig erbracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0508.5K2329.16U.00

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2006 Nr. 35
DStR 2019 S. 8 Nr. 12
DStRE 2019 S. 510 Nr. 8
NAAAG-93675

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FG Münster, Urteil v. 08.05.2018 - 5 K 2329/16 U

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