Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
9. Aufl. 2018
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H. Zollglossar
Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt und bei der der Versand beginnt (Art. 1 Nr. 13 UZK-DelVO).
AKP-Staaten sind bestimmte Länder des afrikanischen, karibischen und pazifischen Bereichs. Waren aus diesen Ländern werden beim Import Zollvorteile gewährt.
Aktive Veredelung: Unterart des besonderen Verfahrens (Art. 210 UZK). Eingeführte Nicht-Unionswaren werden im Zollgebiet der Union sog. Veredelungsvorgängen (Art. 5 Nr. 37 UZK) unterzogen ohne dass Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben bezahlt oder handelspolitische Maßnahmen beachtet werden müssen, soweit diese nicht den Eingang der Waren in das Zollgebiet der Union untersagen (Art. 256 UZK).
Ankunft von Waren beinhaltet den Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union, Gestellung, Entladung und Beschau sowie die vorübergehende Verwahrung (Art. 133 – 152 UZK).
Ankunftsmeldung: Meldung der Ankunft eines Seeschiffes oder eines Luftfahrzeugs im Zollgebiet der Union durch den Betreiber bei der ersten Eingangszollstelle (Art. 133 Abs. 1 UZK).
Anmelder ist gem. Art. 5 Nr. 15 UZK die Person, die im eigenen Namen...