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NWB Nr. 36 vom Seite 2598

Gewinn aus der Veräußerung von Aktien durch Minderjährige nach vorheriger Schenkung durch die Eltern

Marcel Tschatsch

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die lediglich dazu dienen, Steuergesetze zu umgehen, sind nach § 42 AO als missbräuchlich anzusehen und stehen wiederholt in der öffentlichen Diskussion. Der BFH hat nunmehr mit Urteil v.  NWB KAAAG-90831, entgegen der Auffassung des zuständigen Finanzamts und des FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung von Aktien zwischen Privatpersonen regelmäßig noch nicht ausreicht, den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO zu erfüllen.

Sachverhalt

Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) Mitglied im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft war und Aktien an dieser hielt. Die Klägerin hat im Dezember 2014 jeweils fünf Aktien an ihre beiden Töchter verschenkt. Dies geschah nach Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die ältere Tochter war zum Zeitpunkt der Schenkung ein Jahr alt, die jüngere erst wenige Monate. Rund zwei Wochen später hat die Klägerin, in Vertretung ihrer Kinder, jeweils zwei der fünf zuvor geschenkten Aktien an ein Vorstandsmitglied der Aktienge...

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Gewinn aus der Veräußerung von Aktien durch Minderjährige nach vorheriger Schenkung durch die Eltern

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