Kein Kindergeldanspruch der mit den Kindern in Polen lebenden und dort berufstätigen, vom Kindsvater geschiedenen Kindsmutter
Leitsatz
1. Lebt die vom Vater der Kinder geschiedene Kindsmutter mit den Kindern in Polen, wo sie auch berufstätig ist, steht ihr
kein Anspruch auf deutsches Kindergeld zu.
2. Über einen etwaigen Kindergeldanspruch des von seinem Arbeitgeber nach Deutschland entsandten Vaters für die im Haushalt
der Mutter lebenden Kinder ist in dem ihren eigenen Kindergeldanspruch betreffenden Klageverfahren der Mutter nicht zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAG-92639
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 29.05.2018 - 3 K 74/17 (Kg)
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