Grundsteuer | Finanzamts-Adressdaten nicht aktuell (hib)
Unabhängig von dem jeweiligen Reformmodell müssen bei der Reform der Grundsteuer noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/3821) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3623) auch die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter.
Diese Adressdaten seien überwiegend nicht aktuell. Grund dafür sei, dass die Datenbestände seit der letzten Hauptfeststellungszeitpunkt (alte Länder 1964, neue Länder 1935) nur anlassbezogen wie zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel bearbeitet worden seien.
Weiter wird ausgeführt, dass die vom BMF eingerichtete Bund- und länderoffene Arbeitsgruppe derzeit organisatorische und automationstechnische Maßnahmen zur Reform der Grundsteuer konzipiert. Diese beinhalten u.a. die Identifikation weiterer flankierender gesetzlicher Maßnahmen sowie organisatorische und personelle Rahmenbedingungen. Zum Stand der Umsetzung soll der Finanzministerkonferenz am berichtet werden. Die Neuregelung der Grundsteuer muss bis zum erfolgen
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 609 (il)
Fundstelle(n):
JAAAG-92528