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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 09 | Verbilligte Vermietung: Ortsübliche Miete bei möblierten Wohnungen

Bei der Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen kann es nach einem aktuellen Urteil des BFH zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete erforderlich sein, einen Zuschlag für die Möblierung vorzunehmen. Ein solcher Möblierungszuschlag ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er sich aus einem örtlichen Mietspiegel oder aus am Markt realisierbaren Zuschlägen ableiten lässt. Eine Ermittlung in anderer Weise kommt nicht in Betracht.

Die verbilligte Vermietung an Angehörige ist ein beliebtes Gestaltungsmodell. Wer mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangt, kann seine Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Zum Beispiel bei der Vermietung eines Appartements an die studierende Tochter. – In unserer Oktober-Ausgabe 2017 hatten wir Sie vor einer Steuerfalle bei der Vermietung von Wohnungen gewarnt, die ganz oder teilweise möbliert sind. Jetzt gibt es hierzu Neues zu berichten.

Das FG Düsseldorf hatte entschieden: Werden eine Einbauküche sowie eine Waschmaschine und ein Trockner mitvermietet, ist die ortsübliche Miete für nicht möblierte Wohnungen um einen Möblierungszuschlag zu erhöhen. Und zwar in Höhe der monatlichen Abschreibung zuzüglich eines Gewinnauf...

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