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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15 | Kindergeld: Steuerzahlerfreundliche FG-Urteile zur Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung ist nach einem Urteil des FG Schleswig-Holstein auch dann anzuerkennen, wenn der Schüler nicht in eine schulische Mindestorganisation eingebunden ist. Eine Mindeststundenanzahl für den Unterricht an einer schulischen Einrichtung dürfe das Finanzamt bei Schulungsmaßnahmen im Inland nicht fordern. Das FG Rheinland-Pfalz hat über den Fall entschieden, dass ein Kind aus Krankheitsgründen seine begonnene Ausbildung nicht fortsetzen kann.

Als Nächstes möchten wir Sie jetzt auf zwei steuerzahlerfreundliche Urteile zum Kindergeld hinweisen. So hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht klargestellt: Eine Berufsausbildung ist auch dann anzuerkennen, wenn der Schüler nicht in eine schulische Mindestorganisation eingebunden ist. Beim Unterricht an einer schulischen Einrichtung im Inland darf das Finanzamt zudem keine Mindeststunden verlangen.

Die Eltern hatten im Streitfall vorgetragen: Ihre Tochter studiere Tierphysiotherapie an einem privaten Institut in Deutschland, einer Ausbildungseinrichtung des Bundesverbandes für Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten und Tierverhaltenstherapeuten. Es handele sich um ein Fernstudium , dass von der IHK zertifiziert sei...

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