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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13 | Sachbezugsfreigrenze: Vorsicht Falle bei Übergabe von Warengutscheinen auf Vorrat

Werden einem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, fließt nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Sachsen der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheins an der Tankstelle zu. Dies soll auch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer nach den schriftlichen Vorgaben des Arbeitgebers in einem Merkblatt jeden Monat nur einen Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 € einlösen darf.

Sachbezüge, die ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter gewährt, bleiben bekanntlich steuerfrei, wenn der Wert im Kalendermonat insgesamt 44 € nicht übersteigt. Sehr beliebt sind daher Warengutscheine und vor allem Tankgutscheine. Mandanten, die diese Gestaltung nutzen, um Lohnsteuer und Sozialabgaben zu sparen, sollten Sie unbedingt auf eine fiese Steuerfalle hinweisen.

Das Sächsische Finanzgericht hat rechtskräftig entschieden: Werden einem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, fließt der gesamte Sachbezug bereits mit dem Erhalt der Gutscheine zu. Und nicht erst bei der Einlösung des jeweiligen Gutscheins an der Tankstelle. Dies soll auch dann gelten – und das ist das Gefährliche –, wenn d...

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