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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 1715/16

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens nach § 117 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht voraus, dass dem Hilfeempfänger der Unterhaltsanspruch tatsächlich und nachweisbar zusteht. Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellen Recht offensichtlich ausgeschlossen ist, ist ein gleichwohl erlassenes, erkennbar sinnloses Auskunftsersuchen aufzuheben (vorliegend verneint).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAG-92172

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2018 - L 7 SO 1715/16

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