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Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld endet nicht bereits mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Das entschieden, dass der Kindergeldanspruch für ein Kind in Ausbildung nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung endet. Nach dem (BStBl 2018 II S. 131) ende die Berufsausbildung erst mit dem Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift geregelt sei.
Die Tochter der Klägerin absolvierte eine Ausbildung zur Erzieherin. Sie bestand die Prüfung im Juli 2016 und führt seit dem die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“. Die Ausbildungsvergütung erhielt sie bis zu diesem Zeitpunkt. Ab August 2016 hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung auf und forderte das Kindergeld für August und September 2016 zurück. Im Ausbildungsvertrag war geregelt, das...