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BFH 26.04.2018 IV R 33/15, StuB 15/2018 S. 561

Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG

Für Jahre seit Inkrafttreten des § 15b EStG kann die auf § 42 AO gestützte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung nicht mehr angewendet werden (Bezug: § 42 AO; § 15b, § 5a EStG).

Praxishinweise

Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung (z. B. Eigenkapitalvermittlungsprovision, Fondskonzeption, Bewertung und Analyse der Schiffsbeteiligungen, Prospektgutachten, Einrichtung Beteiligungsverwaltung sowie Treuhandverwaltung, Rechtsberatung und Erstellung Emissionsunterlagen) sind in der Steuerbilanz der KG unter Anwendung von § 42 AO in voller Höhe als Anschaffungskosten der in gesamthänderischer Gebundenheit erworbenen Wirtschaftsgüter zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projekta...BStBl 2011 II S. 709BGBl 2005 I S. 3683

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