Gewinne aus dem Verkauf kontingentierter und damit hochpreisiger Eintrittskarten fallen nicht in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
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Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
DAAAG-90385