Arbeitshilfe - Stand: 27.08.2020

Überlassung von Ferienwohnungen an eine nicht mit den Eigentümern verbundene Vermittlungsgesellschaft

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Hat die Klägerin mit der Überlassung dreier Wohnungen an eine nicht mit ihr verbundene Vermittlungsgesellschaft, die diese je nach Bedarf der Urlaubsgäste als Ferienwohnungen oder Hotelzimmer vermietet und die auch mit der Überlassung verbundene Nebenleistungen entweder selbst erbracht oder an Dritte vermittelt hat, einen Gewerbebetrieb unterhalten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAG-90381