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Beruf | Zurückweisung eines Bevollmächtigten
Das Urteil des Bundesfinanzhofs enthält wichtige Feststellungen für den Bereich der Rechtsdienstleistungen: Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertretung von Unionsbürgern im Verfahren vor der Familienkasse wegen Kindergeld. Verfahren betreffend Kindergeld gehören zu Steuersachen i. S. des § 80 Abs. 5 AO a. F.