Online-Nachricht - Dienstag, 31.07.2018

Gesetzgebung | Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel (FinMin)

Der Bund wird am einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Betreiber von elektronischen Marktplätzen stärker in die Pflicht nehmen soll. Den Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren hatten die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bereits bei ihrer Jahrestagung im Mai in Goslar gegeben, bei der sie sich auf die Haftungsregelung geeinigt hatten.

Hierzu führt das FinMin Rheinland-Pfalz u.a. weiter aus:

Durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel entgingen dem Staat nicht nur erhebliche Einnahmen. Es komme auch zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen für steuerehrliche Unternehmen, insbesondere wenn in Drittländern ansässige Händler durch planmäßige Steuerhinterziehung ihre Waren zu einem niedrigeren Preis anböten.

"Wir müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen schaffen. Steuerehrliche Unternehmen dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben", betonte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen.

Die Ministerin erwarte von der gesetzlichen Neuregelung, dass sich jeder vernünftige Betreiber eines Online-Marktplatzes dagegen wehren werde, in Haftung zu gehen, und von seinen Händlern einen Nachweis über die steuerliche Registrierung verlangen werde. "Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit", so Ahnen abschließend.

Quelle: FinMin Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung 30.07.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-90160