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Online-Nachricht - Dienstag, 24.07.2018

DSGVO | Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (hib)

Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des seit dem 25.95.2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/3341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 19/2598).

Auf europäischer Ebene hat danach "die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DSGVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind". Die Leitlinien sind laut Bundesregierung auf der Homepage der EU-Kommission abrufbar.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat auf nationaler Ebene die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit Juli 2017 zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte Kurzpapiere veröffentlicht, die Auslegungshilfen bei der praktischen Anwendung der DSGVO geben. Eine Übersicht dieser Kurzpapiere findet sich den Angaben zufolge auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden in den Ländern weitere Handreichungen, Checklisten und Informationen auf ihren Webseiten eingestellt, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Seitens der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden habe beispielsweise das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Handreichung etwa für Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Online- Shops und Vereine erstellt, die die wesentlichen Anforderungen exemplarisch zusammenstelle. Diese Handreichung ist laut Vorlage auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Datenschutz aufsichtabrufbar

Zusätzlich verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Veröffentlichung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sowie auf den Leitfaden "Die DSGVO in der Bundesverwaltung" der BfDI.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 542 (il)

Fundstelle(n):
AAAAG-89609