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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Anteile an Kapitalgesellschaften werden zum Teil als gewillkürtes, zum Teil als notwendiges Betriebsvermögen gehalten. Im Falle der Veräußerung müssen Besonderheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung beachtet werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0502 | Anteile an verbundenen Unternehmen, Kapitalgesellschaften |
0503 | Anteile an herrschender oder mehrheitlich beteiligter Gesellschaft, Kapitalgesellschaften | |
Beteiligungen | 0517 | Beteiligungen an Kapitalgesellschaften |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0530 | Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 1340 | Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen) |
1344 | Anteile an herrschender oder mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft | |
Sonstige Wertpapiere | 1348 | Sonstige Wertpapiere |
Sonstige betriebliche Erträge | 8839 | Erlöse aus Verkäufen Finanzanlagen § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG (bei Buchgewinn) |
2318 | Anlagenabgänge Finanzanlagen § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG (Restbuchwert bei Buchgewinn) | |
2723 | Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesel... |