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Lexikon - Stand: 17.05.2024

Sonderbetriebsvermögen

Udo Cremer

Zusammenfassung

Werden Wirtschaftsgüter eigenbetrieblich genutzt, stellen sie notwendiges Betriebsvermögen dar, unabhängig davon, ob sie in der Buchführung und in den Bilanzen ausgewiesen sind. Bei einer Personengesellschaft umfasst das Betriebsvermögen neben dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die im Privateigentum eines, mehrerer oder aller Mitunternehmer stehen (Sonderbetriebsvermögen). Diese werden in einer separaten Sonderbilanz für den Mitunternehmer ausgewiesen. Da der Standardkontenrahmen keine entsprechenden Konten vorsieht, muss der Kontenrahmen ggf. unternehmensindividuell angepasst werden.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0065
Unbebaute Grundstücke
0090
Geschäftsbauten
Technische Anlagen und Maschinen
0200
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0320
Pkw
Sonstige Ausleihungen
0550
Darlehen

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0215
Unbeba...

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