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Track 02 | Zinsfestsetzungen: Aussetzung der Vollziehung für Zeiträume ab April 2015
Das BMF hat schnell auf den bahnbrechenden Beschluss des IX. Senats des BFH reagiert, wonach die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % p.a. schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Für Zinszeiträume ab April 2015 gewähren die Finanzämter ab sofort die Aussetzung der Vollziehung von Zinsfestsetzungen. Als Voraussetzung muss Einspruch gegen die Zinsfestsetzung eingelegt und die Aussetzung beantragt werden.
Die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr begegnet schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln . – Diese bahnbrechende Entscheidung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs hatten wir Ihnen im letzten Monat vorgestellt. Die Finanzverwaltung hat darauf unerwartet schnell reagiert. In einem Schreiben erläutert das Bundesfinanzministerium, wie die Finanzämter mit dem Beschluss des BFH umgehen sollen. Dabei differenziert das BMF zwischen Zinsen, die ab April 2015 entstanden sind, und Zinsen aus den Zeiträumen davor.
Das BMF weist alle Finanzämter an, Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn die Zinsen ab April 2015 entstanden sind. Dies gilt unabhängig von der Steuerart und dem Besteuerungszeitraum. Die Anweisung beschränkt sic...