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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1304/17 AO

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 239 Abs. 1 Satz 1, AO § 355 Abs. 1 Satz 1

Anspruch auf Prozesszinsen bei Steuerentlastung nach EU-Recht – Änderung eines bestandskräftigen Zinsbescheids – Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auf Zinsfestsetzungen zu einer Verbrauchsteuer

Leitsatz

  1. Die einzelstaatlich geregelte Bestandskraft eines Bescheides über die Festsetzung von Prozesszinsen steht auch im Fall eines zugrunde liegenden unionsrechtlichen Steuerentlastungsanspruchs einer nach deren Eintritt beantragten Änderung des Zinsbescheids entgegen.

  2. Die Festsetzung von Zinsen zu einer Verbrauchsteuer unterliegt nicht den erleichterten Änderungsvoraussetzungen des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAG-89469

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.06.2018 - 4 K 1304/17 AO

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