Anspruch auf Prozesszinsen bei Steuerentlastung nach EU-Recht –
Änderung eines bestandskräftigen Zinsbescheids – Anwendbarkeit
des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auf Zinsfestsetzungen zu einer
Verbrauchsteuer
Leitsatz
Die einzelstaatlich geregelte Bestandskraft eines Bescheides über die Festsetzung von Prozesszinsen steht auch im Fall eines
zugrunde liegenden unionsrechtlichen Steuerentlastungsanspruchs einer nach deren Eintritt beantragten Änderung des Zinsbescheids
entgegen.
Die Festsetzung von Zinsen zu einer Verbrauchsteuer unterliegt nicht den erleichterten Änderungsvoraussetzungen des § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAG-89469
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 13.06.2018 - 4 K 1304/17 AO
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