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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 1385/15 E,U EFG 2018 S. 1250 Nr. 15

Gesetze: InsO § 178 Abs. 1 Satz 1InsO § 178 Abs. 1 Satz 2InsO § 178 Abs. 3InsO § 183 Abs. 2AO § 124 Abs. 2AO § 130 Abs. 1 v§ 164 Abs. 2 ZPO § 240FGO § 44 Abs. 1FGO § 45FGO § 46

Änderung von Vorbehaltsfestsetzungen nach widerspruchsloser Feststellung zur Insolvenztabelle

Leitsatz

  1. Nach der widerspruchslosen Feststellung von Steuerforderungen zur Insolvenztabelle ist eine Änderung der zugehörigen Steuerfestsetzungen auch dann nicht mehr möglich, wenn diese unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.

  2. Eine Klage auf die Änderung der Eintragungen zur Insolvenztabelle nach § 130 Abs. 1 AO ist, wenn nicht die Voraussetzungen einer Untätigkeits- oder Sprungklage vorliegen, nur nach Durchführung des außergerichtlichen Vorverfahrens zulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1250 Nr. 15
ZIP 2018 S. 1402 Nr. 29
DAAAG-89459

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.05.2018 - 10 K 1385/15 E,U

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