HDSIG Anhang Anlage: Verwaltungskostenverzeichnis

Anhang Anlage: Verwaltungskostenverzeichnis


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Nr.
Gegenstand
Bemessungsgrundlage
Gebühr EUR
1
2
3
4
1
Gebühren
 
 
11
Auskünfte, Akteneinsicht
 
 
111
schriftliche Auskünfte
Einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern oder Dateien erteilt werden.
 
30 bis 600
112
Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. Die Auslagen sind mit der Gebühr nach Nr. 1121 bis 1123 abgegolten.
 
 
1121
für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist und die nicht betroffene Person im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 sind
 
10 bis 600
1122
für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, aber nicht betroffene Person im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 sind
 
kostenfrei
1123
zusätzlich 1121 oder 1122 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens
je Sendung
12
12
Missbrauchsgebühr
 
 
121
Missbrauchsgebühr nach Art. 57 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder § 13 Abs. 10
 
100 bis 1 000
13
Überprüfungen der Datenverarbeitungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
 
 
131
Überprüfung der Datenverarbeitung nach Art. 57 Abs. 1 Buchst. a mit besonderem Verwaltungsaufwand
Die Gebühr wird nur erhoben, wenn ein Verstoß festgestellt und eine Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. b bis g getroffen wird.
 
500 bis 15 000
132
Aussetzung einer Übermittlung von Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. j
 
500 bis 5 000
14
Stellungnahmen und Genehmigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
 
 
141
Beratung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. a einschließlich einer Genehmigung nach Art. 36 Abs. 5
 
500 bis 5 000
142
Stellungnahme zu und Billigung von Verhaltensregeln nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. d in Verbindung mit Art. 40 Abs. 5
 
500 bis 5 000
143
Erteilung einer Zertifizierung oder Billigung von Kriterien für eine Zertifizierung nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. f in Verbindung mit Art. 42 Abs. 5
 
1 000 bis 30 000
144
Genehmigung von Vertragsklauseln nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. h in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 Buchst. a
 
500 bis 15 000
145
Genehmigung von verbindlichen internen Vorschriften nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. j in Verbindung mit Art. 47
 
500 bis 15 000
2
Auslagen
 
 
21
Anfertigung von Kopien unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A 3
  • die vom Kostenschuldner besonders beantragt oder
  • die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden
je Seite
0,20

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAG-89452