HDSIG Anhang Anlage:
Verwaltungskostenverzeichnis
Anhang Anlage: Verwaltungskostenverzeichnis
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Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr
EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 |
Gebühren | ||
11 |
Auskünfte, Akteneinsicht | ||
111 | schriftliche
Auskünfte Einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern oder Dateien erteilt werden. | 30 bis 600 | |
112 | Gewährung von Einsicht
in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. Die Auslagen sind mit der Gebühr
nach Nr. 1121 bis 1123 abgegolten. | ||
1121 | für Personen, die
nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist und
die nicht betroffene Person im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 sind | 10 bis 600 | |
1122 | für Personen, die am
Verfahren beteiligt sind, aber nicht betroffene Person im Sinne der Verordnung
(EU) Nr. 2016/679 sind | kostenfrei | |
1123 | zusätzlich 1121 oder
1122 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten
außerhalb eines Bußgeldverfahrens | je Sendung | 12 |
12 |
Missbrauchsgebühr | ||
121 | Missbrauchsgebühr nach
Art. 57 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder § 13 Abs. 10 | 100 bis 1 000 | |
13 |
Überprüfungen der Datenverarbeitungen nach der Verordnung (EU)
Nr. 2016/679 | ||
131 | Überprüfung der
Datenverarbeitung nach Art. 57 Abs. 1 Buchst. a mit besonderem
Verwaltungsaufwand Die Gebühr wird nur erhoben, wenn ein Verstoß festgestellt und eine Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. b bis g getroffen wird. | 500 bis 15 000 | |
132 | Aussetzung einer
Übermittlung von Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine
internationale Organisation nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. j | 500 bis 5 000 | |
14 |
Stellungnahmen und Genehmigungen nach der Verordnung (EU)
Nr. 2016/679 | ||
141 | Beratung im Rahmen
einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. a
einschließlich einer Genehmigung nach Art. 36 Abs. 5 | 500 bis 5 000 | |
142 | Stellungnahme zu und
Billigung von Verhaltensregeln nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. d in Verbindung mit
Art. 40 Abs. 5 | 500 bis 5 000 | |
143 | Erteilung einer
Zertifizierung oder Billigung von Kriterien für eine Zertifizierung nach
Art. 58 Abs. 3 Buchst. f in Verbindung mit Art. 42 Abs. 5 | 1 000 bis 30 000 | |
144 | Genehmigung von
Vertragsklauseln nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. h in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3
Buchst. a | 500 bis 15 000 | |
145 | Genehmigung von
verbindlichen internen Vorschriften nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. j in Verbindung
mit Art. 47 | 500 bis 15 000 | |
2 |
Auslagen | ||
21 | Anfertigung von Kopien
unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A 3
| je Seite | 0,20 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAG-89452