HDSIG § 72

Dritter Teil: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680

Vierter Abschnitt: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 72 Vertrauliche Meldung von Verstößen

Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.

Fundstelle(n):
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LAAAG-89452