HDSIG § 63

Dritter Teil: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680

Vierter Abschnitt: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 63 Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAG-89452