DSG LSA § 34
Sechster Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 34 Evaluierung
1Das Verfahren zur Aufstellung des Einzelplans des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird spätestens im Jahr 2020 einer Evaluierung unterzogen. 2Die Landesregierung berichtet dem Landtag schriftlich über das Ergebnis der Evaluierung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAG-89450