LDSG RP § 34

Teil 3: Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680

Abschnitt 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 34 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen

Jede einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach einer Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.

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UAAAG-89449