LDSG RP § 32
Teil 3: Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680
Abschnitt 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 32 Nachweis der Einhaltung durch den Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 28, 30 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen.
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UAAAG-89449