LDSG RP § 10
Teil 2: Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung
Abschnitt 1: Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 10 Entsprechende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung
Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, sind ihre Bestimmungen entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften enthalten spezielle Regelungen.
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UAAAG-89449