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Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung
Grundlagen und Fallgestaltungen
Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wurde noch vom Reichsfinanzhof entwickelt und vom BFH fortgeführt. Es besteht nunmehr seit fast 80 Jahren; an einer gesetzlichen Grundlage fehlt es ihr allerdings bis heute. Im Zuge der Weiterentwicklung gehen Rechtsprechung und Literatur auch von einer grenzüberschreitenden Anwendbarkeit des ursprünglich rein nationalen Rechtsinstituts aus. Bislang ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, inwieweit eine Betriebsaufspaltung auch bei grenzüberschreitenden Fällen möglich ist. Im Hinblick auf stetig zunehmende internationale Unternehmenstätigkeiten ist es daher erforderlich, sich auch mit der Betriebsaufspaltung im internationalen Kontext zu befassen.
Kennzeichnend für die Betriebsaufspaltung ist, dass es sich bei der Besitz- und Betriebsgesellschaft wirtschaftlich um eine Einheit handelt, die rechtlich getrennt auftritt.
Trotz personeller Verflechtung kann nicht grds. davon ausgegangen werden, dass sich der Ort der Geschäftsleitung beider Gesellschaften an demselben Ort befindet.
Die Fiktion des Gewerbebetriebs der Besitzgesellschaft schlägt nicht auf das Abkommensrecht durch.
Eine Kurzfas...