BFH - VI R 6/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 19a, EStG § 19, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, AO § 41, AO § 39, BewG § 11 Abs 2
Rechtsfrage
Fließt einem Arbeitnehmer aus der Überlassung unverbriefter und nicht börsengehandelter Aktien durch den Arbeitgeber als Mitarbeiterbeteiligung allein aus der Regelung des § 41 Abs. 1 AO --unabhängig vom wirtschaftlichen Eigentum-- ein geldwerter Vorteil zu (hier: Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer per E-Mail, er sei Inhaber der Aktien, und Eintragung ins Aktienregister, später Rückabwicklungsvereinbarung wegen Unwirksamkeit des Vertrages)? - Wenn ja, mit welchem Wert sind diese Aktien steuerlich zu bewerten?
Aktie; Arbeitslohn; Bewertung; Rückgängigmachung; Unwirksamkeit; Wirtschaftliches Eigentum
Fundstelle(n):
IAAAG-89145