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Lexikon - Stand: 10.06.2024

Pauschalwertberichtigung von Forderungen

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Selbst wenn zum Bilanzstichtag kein konkretes Forderungsausfallrisiko besteht, zeigt die Erfahrung, dass zum Bilanzstichtag noch voll werthaltige Forderungen in der Zukunft ganz oder teilweise ausfallen können. Da der bilanzierende Kaufmann vorsichtig zu bewerten hat, wird dieses latente Risiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Grundsätzlich erfolgt die Pauschalwertberichtigung auf der Grundlage eines betrieblichen Erfahrungssatzes der letzten Jahre. Der Satz darf nicht willkürlich geändert werden.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0996
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
0997
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2450
Einstellung in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
Sonstige betriebliche Erträge
2730
Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1248
Paus...

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