Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Interimsmanager als Selbständiger oder Arbeitnehmer
Vertragliche Varianten des Interimsmanagements im Faktencheck
In den letzten Jahren hat sich das Beschäftigungsmodell des sog. Interimsmanagers hierzulande fest etabliert. Die mit dem Einsatz eines solchen Interimsmanagers verbundene Zielsetzung lässt sich gewöhnlich klar definieren: Er wird für einen befristeten Zeitraum als externe Führungskraft in das Unternehmen geholt. Anlass hierfür sind häufig die Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens. Aber auch andere spezielle einzelfalIbezogene Projekte wie etwa Unternehmenstransaktionen, geplante Börsengänge oder Produkteinführungen kommen in Betracht. Nachdem das Projekt abgeschlossen ist, soll der Interimsmanager das Unternehmen wieder verlassen. So klar die Zielsetzung auch ist – bei der vertraglichen Umsetzung eines solchen Interimsmanagements herrscht häufig große Unsicherheit bei allen Beteiligten: dem auftraggebenden Unternehmen, dem Interimsmanager und ggf. dem vermittelnden Provider. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die vertraglichen Varianten des Interimsmanagements, erläutert die hierbei aus Sicht der betrieblichen Praxis besonders relevante Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerstellung und Selbständigkeit und gibt hieraus resultierende Hinweise fü...