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Vorsteuerabzug bei geleisteten Anzahlungen und anschließend ausbleibender Leistung
„Kollroß“ und C-661/16 „Wirtl“
[i] EuGH, Urteil v. 31.5.2018 - Rs. C-660/16 „Kollroß“ und C-661/16 „Wirtl“ NWB GAAAG-87248 Mit Urteil v. - Rs. C-660/16 „Kollroß“ und C-661/16 „Wirtl“ NWB GAAAG-87248 hat der EuGH auf zwei Vorlagen des BFH entschieden, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs in Anzahlungsfällen bei anschließend ausbleibender Leistung nicht in Betracht kommt, wenn die Anzahlung tatsächlich geleistet und vereinnahmt wurde und zum Zeitpunkt der Anzahlung die zukünftige Lieferung bzw. sonstige Leistung als sicher erschien. Eine den Vorsteuerabzug ausschließende Unsicherheit über die zukünftige Leistung ist nach Ansicht des EuGH nicht rein objektiv, sondern subjektiv nach den Erkenntnismöglichkeiten des Anzahlenden zu bestimmen. Darüber hinaus stellt der EuGH klar, dass eine nachträgliche Berichtigung des Vorsteuerabzugs in dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Ausbleiben der Leistung zwar grundsätzlich vorzunehmen ist, und zwar unabhängig von der Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen an den Anzahlenden. Hiervon müsse jedoch dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Anzahlende die Anzahlung nicht zurückerlangt und sich eine (zivilrechtliche) Rückforderung unangemessen schwierig erweist (beispielsweise bei Zahlungsunfähi...