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NWB BB 8/2018 S. 228

Klagen: Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage

Der Bundestag hat das Gesetz zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Verbraucher können jetzt gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen. Voraussetzung ist, dass mehrere Menschen betroffen sind. Zunächst muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen bewerten und Klage einreichen. Dann müssen sich binnen zwei Monaten mindestens 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden, sonst ist die Musterfeststellungsklage nicht möglich. Klagen dürfen nur bestimmte Verbände.

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