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Einkommensteuer | Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil
Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist laut dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind (Anschluss an NWB HAAAG-64228).
Der BFH ist mit dieser Entscheidung zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Mitunternehmeranteil seinem Urteil aus dem letzten Jahr (v. - IV R 42/13 NWB HAAAG-64228) gefolgt, mit dem er konse...