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Einkommensteuer | Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung
Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist laut die Änderung eines Bescheids über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 i. V. mit § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG nur zulässig, soweit eine Korrektur der Steuerbescheide nach den Vorschriften der AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte (noch) möglich ist und diese der Steuerfestsetzung tatsächlich zugrunde gelegt worden sind. S. 2163
Ist in dem bestandskräftigen Nullbescheid [i]Meier, Verlustausgleich – Verlustabzug, infoCenter NWB KAAAA-88455 für das vermeintliche Verlustentstehungsjahr der begehrte Ver...